Radfahrerin in Berlin gestorben: Klebe-Aktion hatte offenbar keinen Einfluss auf Versorgung des Unfallopfers
mit. „Es bleibt die Aufgabe der Polizei und der Gerichte, die Umstände ihres Todes rasch und sorgfältig aufzuklären.“Die Polizei hatte in diesem Zusammenhang am Dienstag Strafanzeige wegen Behinderung von Hilfe leistenden Personen gegen zwei Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ im Alter von 59 und 63 Jahren gestellt.
Das Landeskriminalamt sei mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragt, da sich bei der rechtlichen Würdigung „schwierige Zurechnungs- und Kausalitätsfragen“ stellten, die von zentraler Bedeutung bei der juristischen Bewertung seien, so Lorenz. „Dieser tragische Unfall ist ein sehr komplexer Vorgang, an dem nicht nur ein oder zwei, sondern diverse unterschiedliche Personen beteiligt waren.
Der Unfall habe mehrere Kilometer von jedem der Aktionsorte stattgefunden, heißt es zur Begründung weiter. „Auf der A100 befanden wir uns auf einer Schilderbrücke. Die Polizei regelte den Verkehr darunter selbstständig und reduzierte ihn auf eine Fahrspur. Wir hatten die Polizei vor Betreten der Schilderbrücke informiert und um eine Umleitung von Einsatzfahrzeugen und das komplette Sperren der A100 für den Autoverkehr gebeten.
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