Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.
Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen -Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.
Die Gründe dafür würden schriftlich nachgereicht und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, urteilte die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Der Anwalt sprach von einem Fehlurteil, die Klägerin von einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen.
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