In den vergangenen Jahren gingen 1.839 Anträge von Missbrauchsopfer|n in der katholischen Kirche ein. Im Schnitt erhielten Betroffene 22.150 Euro. Rund 87 Prozent aller gestellten Anträge sind bereits entschieden.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen der deutschen Bischofskonferenz hat in den vergangenen zwei Jahren 1.839 Anträge von Missbrauchsopfern im Bereich der katholischen Kirche bearbeitet. In 1.809 Fällen bewilligte sie Zahlungen in einer Höhe von insgesamt fast 33 Millionen Euro. Das geht aus dem am Freitag in Bonn vorgestellten Jahresbericht der UKA hervor.
Drei von vier Anträgen kamen von Männern, jeder vierte von einer Frau. Allerdings gingen 20 der 24 Zahlungen über 100.000 Euro an weibliche Betroffene sowie 17 von 27 Zahlungen zwischen 75.000 und 100.000 Euro. Als nicht plausibel stufte das Gremium neun Fälle ein.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleitungen ist seit 1. Januar 2021 tätig. Die elf Mitglieder sind Fachleute aus verschiedenen Disziplinen, die von einem mehrheitlich nichtkirchlichen Gremium vorgeschlagen und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen wurden. In ihren Entscheidungen sind sie frei. Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske, ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Die Geschäftsstelle der Kommission sitzt in Bonn.
Während im ersten Jahr ihres Bestehens 1.565 Anträge bei der UKA eingingen, waren es 2022 nur noch 547. Auf die Bistümer bezogen, wurden im vergangenen Jahr besonders viele Anträge aus Köln und Münster eingereicht. Bei den Orden lagen die Salesianer mit 16 und die Redemptoristen mit 15 Anträgen an der Spitze.Die Vorsitzende Reske hob unter anderem das gestiegene Tempo hervor, mit dem die UKA die Anträge bearbeite. Von den insgesamt 2.
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