Weniger Geld als geplant soll es für die Kindergrundsicherung geben. Aber was bekommen Familien jetzt schon? Laut Studien, nehmen Familien ihre Ansprüche bisher oft nicht wahr. Beispiel Kinderzuschlag: Nur 35 Prozent der Berechtigten beantragen ihn.
Rund 150 einzelne familienpolitische Leistungen gibt es derzeit in Deutschland nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums – vom Elterngeld bis zur beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern in der Krankenkasse. Familien werden also durchaus umfangreich gefördert, aber die Förderungslandschaft ist unübersichtlich. Für viele zu unübersichtlich. Zuständig sind unterschiedliche Behörden auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene.
Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter bestätigt: Vielen Betroffenen sei die Antragstellung für den Kinderzuschlag zu kompliziert. Gewährt werde er immer nur für ein halbes Jahr und die Beantragung sei "in etwa so komplex wie eine Einkommensteuererklärung". Und das für oft geringe Geldbeträge. Die Leistung sei zudem zu wenig bekannt.
Einen Kindergartenzuschuss von monatlich 100 Euro gibt es in Bayern für die gesamte Kindergartenzeit. Die Leistung geht nicht direkt aufs Konto der Eltern, sondern an die Träger der Kitas und muss nicht extra beantragt werden.Hier hat Bundesfamilienministerin gerade die Senkung der Einkommensgrenzen für anspruchsberechtigte Eltern angekündigt. Die Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen soll auf 150.000 Euro reduziert werden.
, die in Bayern beantragt wird über das Zentrum Bayern Familie und Soziales. In anderen Bundesländern ist dies auch digital über ein Online-Portal möglich.Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht bedürftigen Kindern zu, die sich das Mittagessen in der Schule, die Kosten für die Klassenfahrt oder die Gebühren für den Sportverein nicht leisten können.
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