Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden

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Urteil vom Verfassungsgericht: Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden

Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2024 nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden ausnahmslos für unwirksam erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren.So sollen Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden.

Der Bundesgerichtshof muss über den Fall eines Paars aus Syrien entscheiden, in dem ein Mädchen schon mit 14 Jahren heiratete. Er setzte das Verfahren Ende 2018 aus und fragte das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Darauf antwortete das Verfassungsgericht nun.

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