Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn vor, anderen Online-Ticketverkäufern nicht genug Informationen zu geben und ihre Marktmacht zu missbrauchen. Zudem müssten die Partner Provisionen erhalten. Die Bahn will gegen die Entscheidung vorgehen.
Die Deutsche Bahn benachteiligt aus Sicht des Bundeskartellamts konkurrierende Online-Plattformen beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise. Die Bahn nutze ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten aus.Online-Vertriebsplattformen hatten sich beschwert, die Bahn informiere nicht über Prognosedaten wie Verspätungen, Fahrtverlauf oder Zugausfälle.
"Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Eine einvernehmliche Lösung sei nach langen Verhandlungen vor allem an einzelnen kommerziellen Bedingungen gescheitert. "Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung.
Für die Vermittlung der Bahntickets habe der Konzern den Wettbewerbern zudem eine Provision vorenthalten. Auf diese sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig "ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen", wie die Behörde weiter mitteilte.
Die Wettbewerber dürfen zudem künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. "Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet", hieß es.Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut.
Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel an. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. Der erlassene Beschluss ginge weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus, kritisierte die Bahn und sprach von einer Subventionierung von Online-Plattformen.
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