Justiz: BGH prüft Urheberrechtsstreit um Fernsehen in Seniorenheimen

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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten

Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht.

Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: "Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche.

Der BGH wollte noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Unklar war zunächst, ob er gleich ein Urteil spricht oder die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorlegt .

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