Internetauftritte eines Polizisten bleiben verboten

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Internetauftritte eines Polizisten bleiben verboten
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Die umstrittenen Internetauftritte eines Berliner Polizisten sind nun rechtskräftig verboten. Der Hauptkommissar darf nicht in den verschiedenen sozialen Medien als Polizist agieren, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Der Kommissar war unter dem Namen „Officer“ etwa bei Tiktok aufgetreten. Er hatte auch ein Interview mit einem bekannten Clan-Mitglied geführt und diesen dabei geduzt. Laut Gericht reagierte der Mann auch auf Kritik an der Polizei und „erreichte mit seiner Art und Weise der Darstellung zum Teil einen hohen Verbreitungsgrad“.

Das Gericht urteilte nun, diese Nebenbeschäftigung durfte verboten werden, „weil sie dienstliche Interessen beeinträchtigt“. Das Argument des Polizisten, er werbe mit seinen szenenahen Internetbeiträgen um Verständnis für die Polizei, gelte nicht. Welche Öffentlichkeitsarbeit das Ansehen der Polizei wahre, müsse die Polizeiführung entscheiden. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, der Polizist offenbare durch das Interview mit dem Clan-Angehörigen „ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu“. Dies begründe Zweifel daran, ob der Beamte sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde.

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