Das Sozialamt kann alte und kranke Menschen ohne Pflegebedarf für Unterstützung im Haushalt auf die Minijob-Zentrale verweisen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Anspruch auf Hilfe durch einen Pflegedienst bestehe seit 2017 nicht mehr.
Kassel: Das Sozialamt kann alte und kranke Menschen ohne Pflegebedarf für eine Unterstützung im Haushalt auch auf die Minijob-Zentrale verweisen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Ein Anspruch auf Hilfe durch einen Pflegedienst bestehe seit der Reform 2017 für diese Menschen nicht mehr, hieß es weiter. Im konkreten Fall ging es um eine Klägerin aus Gelsenkirchen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist. Pflegebedürftig ist sie deswegen nicht, aber ihren Haushalt kann sie nicht mehr selbst führen. Das Gericht folgte der Linie der Behörde, wonach ihr eine ungelernte Kraft helfen kann.
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