Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden.
Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden.
Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund , Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat.
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