Wärmewende: Heizungsgesetz ab 2024: Was Schornsteinfeger jetzt raten
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.Schornsteinfeger müssen melden, wenn jemand die Heizung nicht austauscht
„Schornsteinfeger kontrollieren schon jetzt, ob die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden“, erklärt Schwark. Ist die Heizung korrekt verbaut, sind die Rohre richtig gedämmt, hat der Kessel die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht, bei derschon jetzt ausgetauscht werden müssen? All das überprüfen Schornsteinfeger. „Mit dem neuen Gesetz kommen eben weitere Anforderungen dazu, die wir überprüfen müssen.
Ablaufen soll das „einfach und unbürokratisch“, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilt. So soll es für die Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energie, diekünftig einhalten sollen, eine „vorab definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben“. Wird eine Lösung aus dieser Liste ausgewählt, sei kein rechnerischer Nachweis mehr nötig.
Anderes müssen die Schornsteinfeger aber durchaus überprüfen – zum Beispiel das Alter, will jemand die Ausnahmeregelung für Hochbetagte geltend machen.die älter als 80 Jahre sind, will die Bundesregierung von der Pflicht entbinden, auf eine klimafreundliche Heizung umzustellen , wenn die alte irreparabel kaputtgeht. Sie sollen im Fall einer sogenannten Havarie auch noch ein weiteres Mal eine fossil betriebene Heizung einbauen dürfen. Dass sie alt genug sind, um diese Ausnahme geltend zu machen, müssen sie laut Gesetzentwurf der Bundesregierung gegenüber ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen.