Immer wieder wird in Deutschland darüber gestritten, ob nicht genommener Urlaub verfallen oder verjährt ist. Auch bei längerer Krankheit kommt es oft zu Kontroversen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt.
lohnen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden am Dienstag in Erfurt, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Sie setzten damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von September in deutsches Recht um und stärken damit die Arbeitnehmerrechte.
Eine dreijährige Verjährungsfrist beginne "erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat", erklärte das Gericht.
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