Gericht: Nächtliches Wildpinkeln in Ostsee keine Ordnungswidrigkeit

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'Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald', heißt es in der Begründung des Gerichts.

Lübeck . Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022. Damals hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte - am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.

Die vom Ordnungsamt angeführte Belästigung der Allgemeinheit vermochte das Amtsgericht allerdings nicht zu erkennen. Der Mann sei im Schutze der Dunkelheit allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern den Rücken zuzukehren.

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