Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des\r\nEU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung f\u00fcr die\r\nLufthansa in der Pandemie nicht genehmigen. Das entschieden die\r\nRichter am Mittwoch.
Die EU-Kommission hatte die Hilfen im Juni 2020 genehmigt, unter der Bedingung, dass die Airline sich verpflichtet, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Es verwies auf Fehler, die die EU-Exekutive in ihrer Entscheidung gemacht hatte. So habe sie zum Beispiel angenommen, dass die Lufthansa nicht in der Lage sei, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen. Zudem habe sie keinen Mechanismus verlangt, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen werde, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen.
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