Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat anlässlich des EqualPayDay am Dienstag für mehr Transparenz beim Gehalt geworben.
„Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wir vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen“, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
„Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.“ So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon.
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