Wer eine 'zumutbare Arbeit' grundlos ablehnt, soll nach dem Willen der FDP künftig härter bestraft werden. Aus der SPD gibt es deutliche Kritik.
Wer eine „zumutbare Arbeit“ grundlos ablehnt, soll nach dem Willen der FDP künftig härter bestraft werden. Aus der SPD gibt es deutliche Kritik.
In dem FDP-Papier heißt es nun: „Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen.“ Die bisherige Regelung sieht vor, dass das Jobcenter Bürgergeldbeziehern bei der ersten Pflichtverletzung maximal 10 Prozent der Leistungen für einen Monat streichen kann.
Mützenich weiter: „Mit wirtschaftspolitischer Kompetenz hat der Beitrag der FDP nichts zu tun, sondern mit weiteren Belastungen für die arbeitende Bevölkerung. Wir werden nichts machen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächt und den sozialen Gedanken des Grundgesetzes aushebelt.“Das Bürgergeld war zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten – und löste das umstrittene Hartz-IV-System ab. Ein Kern der Reform sind schwächere Sanktionsmöglichkeiten.
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