Ein Gesetzentwurf für besseren Mieterschutz lässt auf sich warten. Warum? Er hängt im FDP-geführten Justizministerium fest. SPD und Grüne sind empört.
BERLIN taz | Eigentlich sollte der Gesetzentwurf für einen besseren Mieterschutz längst da sein. Die Zeiten dafür wären günstig, denn die Mieten steigen ungebremst. Laut einer Analyse des Immobilienportals Immowelt sind die Mieten in Berlin seit November 2022 um 27 Prozent gestiegen. Doch um Mieter*innen zu entlasten, passiert leider wenig.
Juristisch sind diese drei Vorhaben in der Umsetzung nicht sehr komplex. Dennoch lässt die Mietrechtsnovelle auf sich warten. Das Justizministerium plane „demnächst einen Gesetzentwurf vorzulegen“, heißt es auf Nachfrage. Dabei sagte das Ministerium bereits im Oktober 2022 zur taz, dass es „mit Hochdruck“ daran arbeite, bis Ende des Jahres einen Entwurf vorzulegen.
Ähnlich sieht es die Grünen-Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller: „Es ist falsch, bereits getroffene Vereinbarungen von anderen Gesetzesvorhaben abhängig zu machen“, kritisierte sie gegenüber der taz. Offenbar geht sie davon aus, dass der Justizminister Tauschhandel betreibt. Wie Martens drängt Steinmüller auf eine schnelle Umsetzung der Koalitionsvorhaben.
2022 hat das Bundesjustizministerium das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beauftragt, in einer Simulationsrechnung zu erörtern, welchen Unterschied eine Erweiterung auf sieben Jahre machen würde. Das Resultat, das der taz vorliegt, besagt, dass eine Erweiterung auf sieben Jahre nur einen sehr geringen mietdämpfenden Effekt hätte. Das Justizministerium sei bereit, ganz darauf zu verzichten, heißt es aus Ministeriumskreisen.
„Anstatt aber eine der vielen Lösungsmöglichkeiten aufzugreifen, bleibt der Minister untätig. Obwohl die Kosten der Vermieter nicht in diesem hohen Maße steigen, lässt der Minister sie weiter kassieren“, kritisiert SPD-Politikerin Zanda Martens. Trotz Kritik gibt sich das Bundesjustizministerium unbeirrt: Es sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
Aus Sicht von Mieter*innen gibt es einen Vorteil: Modernisierungskosten können nicht wie bei herkömmlichen Mietverträgen auf die Miete umgelegt werden, außer es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen. Besonders kritisch ist aber ein Punkt: Bei der Festlegung der Ausgangsmiete gilt zwar die Mietpreisbremse.
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