Die unionsgeführten Länder haben das Bürgergeld im bundesrat gestoppt. Ihr Argument: Dann lohnt sich für viele Arbeit nicht mehr. Stimmt das?
„Prinzipiell sind Erwerbstätige immer bessergestellt“, hielt Gerhard Bäcker, Professor für Soziologie an der Uni Duisburg-Essen, jüngst in der Waz dagegen. Was viele nicht wissen: Wer im Vergleich zum Bürgergeld weniger verdient, kann aufstocken. Das heißt: Man behält einen Freibetrag und bekommt das Bürgergeld obendrein. Ein Vollzeitbeschäftigter hat so immer einen „Lohnabstand“ von mindestens 348 Euro zu dem, der Bürgergeld bezieht.
Hinzu kommt etwa das Wohngeld, von dem ab nächstem Jahr noch mehr Haushalte profitieren werden. Oder der Kinderzuschlag, der zum 1. Januar 2023 erneut angehoben wird. Und wer unter 2000 Euro brutto verdient, zahlt weniger Steuern und Sozialabgaben, ohne an sozialer Sicherung einzubüßen, heißt es im Bundesarbeitsministerium.Interessant sind auch derzeitige Berechnungen, wer wie viel verdient – und damit angeblich schlechter dastehe als mit Bürgergeld.
Fazit: Viel übrig bleibt bei beiden nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund rechnete weitere Beispiele aus. So verdient ein Single mit Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde monatlich brutto etwa 1976 Euro, netto sind das 1443 Euro. Ein alleinstehender Bürgergeldempfänger erhält nach dem Vorhaben der Ampel künftig 502 Euro zuzüglich der Warmmiete von 404 Euro. Der Alleinstehende mit Mindestlohn hat 537 Euro mehr.
Eine Familie mit zwei Kindern verdient monatlich im Mindestlohnsektor 1976 Euro brutto, das sind 1576 Euro netto. Sie erhalten Kindergeld, das gerade auf 250 Euro pro Kind erhöht worden ist, einen Kinderzuschlag von 500 Euro und Wohngeld von derzeit noch 317 Euro, so der DGB. Sie haben derzeit alles zusammengezählt 2867 Euro. Zum Vergleich: Eine Familie mit zwei Kindern erhält einen Bürgergeld-Regelsatz von 1598 Euro zuzüglich 751 Euro an Warmmiete.
Die Beträge des Schonvermögens entsprechen den Regeln, die aus Anlass der Corona-Krise geschaffen wurden – beschlossen von Union und SPD gemeinsam. Die zweijährige Schonfrist ist in der Tat neu, danach sinkt das Schonvermögen auf 15.000 Euro pro Person. Aktuell ist die Regelung altersabhängig. Selbst bewohntes Wohneigentum soll Schonvermögen bleiben, wenn zum Beispiel vier Personen in einem Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche leben.
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