Europäische Flugreisende werden künftig ein Stück weit gläserner als sie es ohnehin schon sind. Bereits heute müssen Fluggesellschaften Datenan Ermittlungs- oder Grenzbehörden übermitteln. Künftig kommen neue verbindliche Datenkategorien hinzu, etwa maschinenlesbare Informationen aus gescannten Reisepässen.
Europäische Flugreisende werden künftig ein Stück weit gläserner als sie es ohnehin schon sind. Bereits heute müssen Fluggesellschaften Datenan Ermittlungs- oder Grenzbehörden übermitteln. Künftig kommen neue verbindliche Datenkategorien hinzu, etwa maschinenlesbare Informationen aus gescannten Reisepässen.2018 erheben und übermitteln Fluggesellschaften umfangreiche Datensätze ihrer Bordgäste an staatliche Behörden. Das soll Terrorismus und Organisierte Kriminalität einhegen.
Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen. Diese enthalten bis zu 60 Datenpunkte, vom Namen der Reisenden über das Abflugdatum bis hin zur Sachbearbeiter:in im Reisebüro. Diese Informationen gelten jedoch als „unverifiziert“, da sie von den Fluggästen selbst bereitgestellt und nicht notwendigerweise weiter überprüft werden. Wesentlich stichhaltiger sind der EU-Kommission zufolge sogenannte API-Daten (Advanced Passenger Information
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