Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für rechtens. Darüber kann man trefflich streiten. Doch am Ende hat die Ampel es in der Hand, kommentiert st_lange.
Ausflüge in das Gebiet der ehemaligen DDR zeigen zwar nicht immer blühende Landschaften, oft aber schmucke Dörfer und Städte. Das Geld aus dem Solidaritätszuschlag wurde offensichtlich gut angelegt. In manchen Köpfen ist die Mauer trotz vieler Wiederaufbau-Milliarden in D-Mark und Euro noch immer vorhanden. Das allerdings kann der Soli nicht ändern.
In der Tat zahlen die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerpflichtigen schon seit Jahren etwa die Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens in Deutschland. Der Soli belastet nicht nur sie. Betriebe und Unternehmen sind sogar überproportional betroffen. Das Geld wird auch nicht wirklich zur Deckung anderer Belastungen gebraucht, denn ein Einnahmeproblem hat der Staat angesichts sprudelnder Steuern gerade nicht.
bescheinigt der aktuellen Soli-Regelung „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“. Experten wie der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube halten die Beschränkung auf die wohlhabenderen zehn Prozent in Deutschland schon lange für verfassungswidrig.Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die aktuelle Regelung für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären.
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