Das DFB-Sportgericht hat Fußball-Zweitligist Hansa Rostock zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 238.000 Euro verurteilt. Damit ahndete der Verband gleich vier Vorfälle, bei denen die Hansa-Anhänger für Ärger gesorgt hatten. Der FC Hansa kann bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
In der von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung ging es um Vorkommnisse aus dem vergangenen Jahr: das RostockerIn Nürnberg brannten Rostocker Zuschauer etwa 80 pyrotechnische Gegenstände ab, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Darunter bengalische Feuer, Raketen, Böller, Nebeltöpfe und Blinker. Zudem legten sie Feuer in der Toilettenanlage, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Dafür wurde eine Strafe von 60.
. Dadurch entstand der optische Eindruck, dass der bekannte Plattenbau im Stadtteil Lichtenhagen in Flammen steht. Im Internet gab es eine Welle der Empörung.Bei rassistischen Anschlägen in Rostock-Lichtenhagen war 1992 das Sonnenblumenhaus, eine zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber, von Anwohnern und Neonazis in Brand gesteckt worden. Die Ausschreitungen gelten als die bis dahin schlimmsten rassistischen Übergriffe der deutschen Nachkriegsgeschichte.
In jener Partie gegen St. Pauli zündeten die Hansa-Anhänger zudem noch ein bengalisches Feuer, eine Rauchfackel und einen Böller und warfen eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro mit einem Nachlass von 6.700 Euro.Gegen Schalke 04 musste das Spiel in der 38.
Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Rostocker Anhänger mindestens zwei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, wobei ungeklärt blieb, ob sie durch Rostocker Zuschauer verletzt wurden. Später wurde im Hansa-Block zudem noch ein Rauchtopf abgebrannt. Dafür gab es eine Strafe von 8.000 Euro mit einem Nachlass von 2.700 Euro.
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