Mit einer Wahlrechtsreform will die Ampelregierung den aufgeblähten Bundestag schrumpfen. Dagegen regt sich Widerstand: CSU-Generalsekretär Martin Huber behauptet, das Vorhaben ähnele der Methode von »Schurkenstaaten«.
Huber sagte, man werde die Pläne in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. »Die links-gelbe Ampel legt damit die Axt an unser demokratisches Fundament«, sagte er. »Die Ampel stellt sich über den Wählerwillen der Bürgerinnen und Bürger. Das ist verfassungswidrig und das werden wir nicht akzeptieren.«
Trotz jahrelanger Bemühungen gibt es bislang keinen konsensfähigen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts. Zwar gibt es auch anderswo Vorbehalte gegen den jüngsten Vorschlag, doch in der Wortwahl sticht Huber heraus. Entsprechend frostig waren die Reaktionen. »CSU und CDU haben keinen eigenen Gesetzentwurf – das wäre der erste Schritt vor wilder Kampfrhetorik«, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. CDU und vor allem CSU haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am meisten profitierten.
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