Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals über die Rechtmäßigkeit früherer Corona-Schutzverordnungen aus der Anfangszeit der Pandemie entschieden. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stuften am Dienstag die sächsischen Kontaktbeschränkungen mit der Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten aus dem April 2020 (Az.: 3 CN 1.
Leipzig - 21) als rechtmäßig ein. Die damals in Bayern geltende strenge Ausgangssperre sei jedoch zu weitgehend und damit nicht verhältnismäßig gewesen, so der 3. Senat . Die Bundesrichter bestätigten damit vorhergehende Urteile des sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Der 3. Senat setzte sich auch mit der umstrittenen Frage auseinander, ob das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung eine ausreichende Grundlage für derart drastische Grundrechtseingriffe war. Die Bundesrichter bejahten dies. dpa
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