Eine Frau ist mit dem Versuch gescheitert, Schadensersatz von AstraZeneca für die Schädigung ihres Gehörs zu erhalten. Ein Gericht wies eine entsprechende Klage am Montag zurück.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung am Oberlandesgericht einlegen. Bundesweit befassen sich verschiedene Landgerichte in Zivilverfahren mit Klagen gegen Impfstoffhersteller im Zusammenhang mit Coronaimpfungen.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Impfkampagne mit dem Wirkstoff von AstraZeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff Vaxzevria mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.
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