Seit dem 1. April dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren, aber nicht überall. Vor Kindergärten und Schulen ist es verboten. Die Hamburger Polizei hat
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren, aber nicht überall. Vor Kindergärten und Schulen ist es verboten. Die Hamburger Polizei hat bislang ein Dutzend Verstöße festgestellt.
In den ersten beiden Monaten nach Legalisierung des Cannabis-Konsums hat die Hamburger Polizei zwölf Fälle von verbotenem Konsum vor Kitas und Schulen registriert. Bis zum Stichtag 27. Mai stellten die Beamten drei Verstöße im Bereich einer Kindertagesstätte fest, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion mitteilte.
Beim Konsum von Cannabis beträgt der Mindestabstand von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten 100 Meter Luftlinie. Nach der Bußgeldverordnung, die der Senat am 8. Mai verkündet hatte, droht bei Verstößen eine Strafe von 500 Euro. Wer in Gegenwart von Minderjährigen kifft, riskiert ein Bußgeld von 1000 Euro.
Die Schulbehörde hatte die Schulleitungen kürzlich aufgefordert, die Mitnahme von Cannabis durch eine Änderung der Hausordnungen zu verbieten. Laut Gesetz dürfen über 18-Jährige 25 Gramm bei sich haben. Bis Ende des Jahres will die Behörde weiterführende Schulen dazu befragen, welche Probleme sich durch diese Regelung ergeben haben.
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