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Berlin: Bundesjustizminister Buschmann hat die Eckpunkte der geplanten Reform des Unterhaltsrechts vorgestellt. Sie richtet sich laut dem Minister vor allem an Trennungsfamilien, in denen beide Elterteile sich substanziell in die Erziehung der Kinder einbringen. Diese Familien fühlten sich mit dem geltenden Recht häufig im Stich gelassen, so Buschmann.
Denn die Lebenswirklichkeit habe sich seit der letzten Reform vor 16 Jahren stark verändert. Künftig sollen Elternteile, die sich zwischen 30 und 49 Prozent an der Betreuung der von ihnen getrennt lebenden Kinder beteiligen, finanziell entlastet werden. Derzeit müssen sie laut Buschmann in der Regel den vollen Unterhalt mit nur wenigen Abschlägen bezahlen. Dabei soll es auch keine Rolle spielen, ob die Eltern verheiratet waren, oder nicht.
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