Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die beabsichtigte Fusion hatte die ESuT im Dezember 2023 Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte dazu: „Gegen die Übernahme bestehen keine wettbewerblichen Bedenken, da die beiden Unternehmen innerhalb des Bereiches der Sicherheits- und Verteidigungselektronik bislang ganz überwiegend unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten.“
Das Bundeskartellamt beschreibt Hensoldt als einen Hardware-Produzenten im Bereich der Verteidigungselektronik. Die Hauptproduktbereiche seien Radare und optoelektronische Systeme. In Abgrenzung dazu sei ESG ein Systemintegrator und vornehmlich mit der Entwicklung, Integration und Betreuung von elektronischen Systemen von Dritten – vor allem im militärischen Bereich – betraut.
Außerdem wies das Bundeskartellamt darauf hin, dass die Beteiligten bereits u.a. in der German FCMS zusammenarbeiten. FCMS entwickelt vernetzte Sensor- und Effektor-Lösungen sowie Drohnensysteme, plattformübergreifende Sensoren und Effektoren für fliegende unbemannte Systeme. Die Gründung der German FCMS wurde 2020 vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben.
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Teilnahmebedingungen für das GewinnspielAusgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der RTL Deutschland GmbH und deren konzernverbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von an der Produktion „RTL Turmspringen“ beteiligten Unternehmen, insbesondere der Banijay Media Germany GmbH, der Brainpool TV GmbH sowie der Raab TV Produktions GmbH und deren Angehörige. Weiterhin sind nur natürliche Personen, die das Mindestteilnahmealter erreicht haben (siehe Ziffer 6) zur Teilnahme berechtigt. Sofern nicht ausdrücklich abweichend darauf hingewiesen wird, ist eine Teilnahme an Gewinnspielen nur aus Deutschland möglich. Die Rufnummern sind nicht aus dem Ausland erreichbar. Gleiches gilt für SMS-Kurzwahlen.Die Banijay Media Germany GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.Lässt der Gewinner eine durch die Banijay Media Germany GmbH bekanntgegebene angemessene Frist zur Annahme des Gewinns fruchtlos verstreichen, so entfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos
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