Ist der Soli noch verfassungsgemäß? Mit dieser Frage befasste sich an diesem Dienstag der Bundesfinanzhof. Der Termin für das Urteil steht schon fest.
Die Kläger Margarete und Andreas Berberich stehen im Verhandlungssaal des Bundesfinanzhof. Hält der Oberste Gerichtshof des Bundes
für Steuern und Zölle den Soli für verfassungswidrig, wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.Nur gut eine Stunde dauerte die mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München an diesem Dienstag: Der IX. Senat prüfte, ob die ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungswidrig sei. Eine Tendenz ließen die Richter dabei nicht erkennen.
Am Ende stand immerhin ein Beschluss, den BFH-Präsident Hans-Josef Thesling vortrug: Die Entscheidung im Soli-Verfahren wird am 30. Januar verkündet. Dann steht fest, ob die Klage demDer BFH verhandelte eine Musterklage vom Bund der Steuerzahler . Mithilfe des Verbands klagt ein Ehepaar aus Bayern gegen den Solidaritätszuschlag. Der Rechtsstreit läuft seit mittlerweile drei Jahren.
Die Kläger argumentieren, dass der Zuschlag nach dem Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig geworden sei. Ergänzungsabgaben seien „Zwecksteuern“. Entfalle der Zweck, müsste demnach auch die dazugehörige Abgabe entfallen, sagte der Vertreter der beiden Kläger, der Steuerrechtler Roman Seer.
Der Solidaritätszuschlag soll im laufenden Jahr rund zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt spülen. Wie alle Steuereinnahmen ist auch der Soli nicht zweckgebunden. Die Mittel wurden nie ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet.
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