BSI-Affäre: Gericht untersagt Reichelt und 'Nius' etliche Aussagen - DWDL.de

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Die Produktionsfirma hinter dem 'ZDF Magazin Royale' hat eine umfassende einstweilige Verfügung gegen 'Nius' und Julian Reichelt erwirkt. Die hatten rund um die BSI-Folge aus dem Oktober 2022 viele Verdächtigungen geäußert, die sie nun nicht wiederholen dürfen.

Mitte September wurde bekannt, dass Jan Böhmermann über die Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH juristisch sowohl gegen das News-Portal"Nius" als auch gegen Julian Reichelt vorgeht. Hintergrund sind zwei"Nius"-Artikel und eine Folge von"Achtung, Reichelt", in denen zahlreiche Verdächtigungen gegen das ZDF, Böhmermann und das Bundesinnenministerium geäußert wurden. Dagegen hat Böhmermann bzw.

Hintergrund ist die Sendung zum damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm, die im Oktober 2022 ausgestrahlt wurde und bis heute für Schlagzeilen sorgt. Schönbohm selbst fordert 100.000 Euro Entschädigung vom ZDF, Böhmermann verteidigte die Sendung erst kürzlich und wies in einem Interview mit dem Branchenmagazin"Journalist" noch einmal darauf hin, dass die Folge auch nach einem Jahr unbeanstandet und wahrheitsgemäß in der Mediathek des ZDF zu finden sei.

Darüber hinaus schürten sowohl"Nius" als auch Julian Reichelt in seiner Sendung den Verdacht, eine bestimmte Frau mit Verbindungen zum Innenministerium sei Teil des Redaktionsteams des"ZDF Magazin Royale". Auch das darf künftig nicht mehr behauptet werden, weil es schlicht nicht wahr ist."Diese Behauptung ist unstreitig unwahr", heißt es vom Gericht. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 120.000 Euro.

Und das Landgericht Hamburg zeigt auch auf, wie Julian Reichelt und"Nius" journalistisch arbeiten. Es sei nämlich unstreitig, dass beide Parteien der Antragsstellerin, also der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, vor der Veröffentlichung keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben haben. Das ist allerdings Pflicht bei einer Verdachtsberichterstattung.

Beide beanstandeten"Nius"-Artikel sowie die Ausgabe von"Achtung, Reichelt!" sind nach wie vor online abrufbar. Noch finden sich darin auch die vom Landgericht Hamburg nun untersagten Verdächtigungen, eine Aktualisierung hat noch nicht stattgefunden. URL zu diesem Artikel: https://www.dwdl.

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