Boateng legt nach zweiter Verurteilung Revision ein

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Jérôme Boateng will das Urteil von vergangener Woche nicht akzeptieren. Einer seiner Verteidiger legte Revision ein. Das Landgericht München I hatte den Fußballstar auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin schuldig gesprochen.

Jérôme Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Einer seiner Verteidiger legte Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa sagte. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Ob auch die Anklagebehörde Revision einlegen will, war zunächst noch unklar.

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