Das Urteil des ersten Prozesses gegen Björn Höcke ist noch nicht rechtskräftig, doch schon kehrt der Thüringer AfD-Chef auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss er sich wegen einer verbotenen SA-Losung verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.
Das Urteil des ersten Prozesse s gegen Björn Höcke ist noch nicht rechtskräftig, doch schon kehrt der Thüringer AfD-Chef auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss er sich wegen einer verbotenen SA-Losung verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.
Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn Höcke muss sich von Montag an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Es ging um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach.
Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen hier bislang nicht fest.
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