„Affiliate“-Links: BGH: Amazon haftet nicht für Inhalte auf Partner-Seiten
Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines „Partnerprogramms“ zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. „Affiliate“ ist Englisch und heißt Partner.E-Mail*
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