Ex-»Bild«-Chefredakteur Julian Reichelt hat einen juristischen Etappensieg errungen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Betrugsverfahren gegen den Journalisten eingestellt.
eingestellt. Es geht auf eine Anzeige des Springer-Verlags zurück, der Reichelt vorgeworfen hatte, er habe gegen die Klauseln seines Aufhebungsvertrags verstoßen und unerlaubt interne Dokumente behalten. »Dieser Verdacht hat sich nach den Ermittlungen nicht bestätigt«, teilte die Staatsanwaltschaft der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« am Montag auf Anfrage mit.
Reichelt sei von seinem ehemaligen Arbeitgeber im Rahmen einer »Legal hold«-Anordnung ausdrücklich aufgefordert worden, Dokumente nicht zu vernichten, laute die Mitteilung der Ermittler. Weil sie in einem Verfahren, das eine ehemalige Springer-Mitarbeiterin in den USA gegen den Verlag angestrengt hatte, gebraucht würden.
Deshalb sei davon auszugehen, dass bei Auszahlung der Abfindungssumme dem Verlag durchaus bewusst war, dass sich noch Unterlagen bei dem Beschuldigten befanden. Da man die Abfindungssumme trotz dieses Wissens ausgezahlt habe, könne die Behauptung des Beschuldigten, alle Unterlagen bereits gelöscht zu haben, nicht ursächlich für die Auszahlung gewesen sein. Es fehle somit an der für einen Betrug erforderlichen Kausalität.
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