Vielen Bürgern ist nicht klar, wie die gesetzliche Reihenfolge beim Erben ist. Gerade Paare mit Kindern sollten sich darüber informieren – und eventuell mit dem „Berliner Testament“ einiges klarstellen.
Wer erbt wie viel Geld? Ginge es nach einem Vorschlag der Jusos, der Jugendorganisation der SPD, sollte jeder Volljährige vom Staat eine Art Grunderbe von 60.000 Euro erhalten, um soziale Ungleichheit auszugleichen. Finanziert werden soll das, indem Wohlhabende viel höhere Erbschaftssteuern erhalten.
Hatte ein Verstorbener Kinder, erben also weder die Eltern noch die Geschwister als Erben zweiter Ordnung. War der Verstorbene aber ohne Kinder, gibt es keine Erben erster Ordnung, sodass die Eltern des Erblassers als gesetzliche Erben zweiter Ordnung eingesetzt sind. Bei Ehepartnern, die in Zugewinngemeinschaft leben, erhält der überlebende Partner – wie erwähnt – die Hälfte des Erbes des Verstorbenen, die Kinder als Erben erster Ordnung die andere Hälfte. Wenn die Eltern sich mit dem Berliner Testament dagegen jeweils zu Alleinerben machen, kann der überlebende Partner beispielsweise im gemeinsamen Haus bleiben, ohne vom Nachwuchs zum Verkaufen gedrängt werden zu können.
Besonders sensibel kann die Lage bei unverheirateten Paaren werden, die auch noch eine gemeinsam erworbene Immobilie besitzen. Ohne Testament erhält der überlebende Partner keine Erbschaft. „Hier ist ein Testament sinnvoll“, sagt der Kölner Anwalt Georg Maubach.
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'Berliner Testament': Wie Ehepaare vorsorgen könnenVielen Bürgern ist nicht klar, wie die gesetzliche Reihenfolge beim Erben ist. Gerade Paare mit Kindern sollten sich darüber informieren – und eventuell mit dem „Berliner Testament“ einiges klarstellen.
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