Die finanzielle Obergrenze für Kita-Beiträge ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nun muss das Land Berlin einem Kita-Träger einbehaltene Gelder nachzahlen.
. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Zur Begründung hieß es, die Regelung sei mit dem Anspruch der Träger „auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kita-Finanzierung unvereinbar“.sowie einen höheren Personalschlüssel vor. Dies mache einen höheren Aufwand nötig als er in anderen Kindertagesstätten üblich sei.
Die Autonomie schließt nach Ansicht der Richter das Recht ein, „die hierfür notwendigen und nicht durch die öffentliche Förderung abgedeckten Mittel durch Zuzahlungen von Seiten der Eltern zu erheben, wenn in deren Wunsch- und Wahlrecht entsprechender Bedarf bestehe.“Nach Ansicht des Gerichts verfolgte das Land zwar „einen legitimen Zweck“, als es die Obergrenzen auf 90 Euro deckelte.
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