Das Abgeordnetenhaus bereitet sich auf die Wahlwiederholung in Berlin vor: Sollte sie am 12. Februar stattfinden, dürfen Plakate ab 1. Januar aufgehängt werden.
Wahlpanne: Nach 18 Uhr standen Wählerinnen und Wähler an vielen Orten Berlins vor einem Wahllokal Schlange. Wegen einer möglichen Wahlwiederholung wurde nun der Zeitraum für den Straßenwahlkampf angepasst.wird etwas kürzer sein als üblich. Das Landesparlament beschloss am Montag, den Parteien das Aufhängen oder Aufstellen von Wahlplakaten sechs Wochen vor der Wahl zu erlauben, statt normalerweise sieben Wochen.
Eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes nahm das Parlament einstimmig an. Sie greift nur für den Fall einer Wiederholungs- oder einer Neuwahl. Bei regulären Wahlen bleibt es dabei, dass Plakate sieben Wochen vor dem Termin angebracht werden dürfen.
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