Enteignung ist machbar, Herr Nachbar: Berlin darf Wohnungsunternehmen vergesellschaften, sagen führende Juristen. Nur: Was folgt daraus? Und würde ein solcher Schritt den Mietern überhaupt helfen? Ein Kommentar SZPlus
gerade vor einer Revolution. Denn geht es nach der Kommission zur Vergesellschaftung von Wohneigentum, darf der Senat ein Gesetz zur Enteignung gegen Entschädigung erlassen.
Ein Jahr lang hat das Gremium unter Vorsitz der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin diese Frage geprüft, es kam zu dem Schluss: Das Grundgesetz gebe diesen Schritt her. Allerdings ist der neue Senat aus CDU und SPD nicht an das Votum gebunden und spielt auf Zeit. Ein Vergesellschaftungsrahmengesetz soll das Weitere regeln, wirksam frühestens in ein paar Jahren. Ein Schaden ist das jedoch nicht.
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