Die prominenteste Figur im Cum-Ex-Skandal wehrt sich per Revision gegen die Verurteilung zu einer langen Gefängnisstrafe. Dabei setzt Berger auf einen renommierten Juristen. Der konzentriert sich auf den Bescheid zu Bergers Auslieferung aus der Schweiz.
Die Schlüsselfigur im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, will eine jahrelange Haftstrafe wegen Verfahrensfehlern abwenden. Sein Anwalt Jürgen Graf setzt in der am Bundesgerichtshof beantragten Revision darauf, dass die Schuldsprüche von deutschen Gerichten gegen Berger unvereinbar sind mit dem Schweizer Auslieferungsbescheid von 2021.
Berger ist der prominenteste Kopf im Skandal um Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Aktiendeals. Der heute 72-Jährige war Ende 2012 vor der deutschen Justiz in die Schweiz geflohen und hatte sich dort jahrelang einem Prozess in Deutschland entzogen. Im Februar 2022 wurde er dann doch in die Bundesrepublik überstellt, wo er wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bonn zu acht Jahren und vor dem Landgericht Wiesbaden zu acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Die beiden Urteile gegen Berger können nachträglich zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. Dann drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis. Dazu müssen die Urteile aber rechtskräftig sein. Berger sitzt in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim, seinem Anwalt zufolge hat er gesundheitliche Probleme. Noch ist unklar, wann der BGH über die Revision gegen Bergers Verurteilung entscheidet.
„Damit ist fraglich, ob dem Schweizer Auslieferungsbescheid Genüge getan wurde.“ Das Wiesbadener Urteil liege schriftlich noch nicht vor. Steuerhinterziehung sei in der Schweiz kein Auslieferungsgrund, gemeinrechtlicher Betrug - also Betrug am Staat - aber schon.
Berger gilt als Architekt und treibende Kraft der Cum-Ex-Deals, mit denen Banken und Investoren den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
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