ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten...
ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg gebracht hätten. Die Länder kritisierten die Klage als vorschnell und unnötig.
Aus den Ländern kam scharfe Kritik an der neuerlichen Klage der Sender. Die Länder hätten beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember "die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden", erklärte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer .
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke rechtfertigte den neuerlichen Klageweg: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen." Die Sender trügen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit.
Unterstützung bekamen ARD und ZDF von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das für Medienpolitik zuständige Vorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen kritisierte es als "Armutszeugnis", dass die Länder noch keinen Beschluss zur Gebührenerhöhung gefasst haben: "Wenn die Politik ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, muss das höchste Gericht entscheiden.
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