Angela Merkel und Horst Seehofer dürfen in Bamf-Affäre nicht als Zeugen aussagen

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In einem Prozess um die Asyl-Affäre der Migrationsbehörde Bamf klagt ein ehemaliger Abteilungsleiter gegen die »Bild am Sonntag«. Ex-Kanzlerin Merkel und dem früheren Minister Seehofer wurde untersagt, bei der Verhandlung aufzutreten.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Dort klagt ein früherer Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums gegen die »Bild am Sonntag« auf Unterlassung. Die Zeitung hatte berichtet, dass die Affäre um das Bremer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu der Versetzung des Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Frühjahr 2018 geführt habe. Dagegen klagte der Mann vor Gericht.

Die Außenstelle des Bamf war damals bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Es gab den Verdacht, in Bremen sei massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt worden. Das bestätigte sich nicht. Der Prozess gegen die Hauptangeklagte wurde im April 2021 wegen Geringfügigkeit und gegen eine Geldauflage beendet. Die Richter des OLG beschlossen im September 2021, Merkel und Seehofer zu dieser Frage als Zeugen zu vernehmen. Das Bundeskabinett lehnte im März 2022 jedoch ab, den beiden Politikern die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Der Axel-Springer-Verlag wandte sich in der Folge mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Die Richter lehnten den Antrag ab, denn das Kabinett habe die Aussagegenehmigungen zu Recht verweigert.

Die Aussagen der beiden Spitzenpolitiker würden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gefährden oder erschweren, entschieden die Richter. Eine mögliche Pflicht zur Offenlegung von Vorgängen bei der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand berührt demnach die Entscheidungsfreiheit der Bundesminister in Personalfragen und gleichzeitig das Recht, Abteilungsleitungen ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen.

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