Die bayerische Justiz hörte Telefonate der 'Letzten Generation' mit Medienvertretern ab. Das ist eine unerhörte Eskalation, kommentiert kathirie SZPlus
Dürfen Strafverfolgungsbehörden im Zuge ihrer Ermittlungen Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten abhören? Die Strafprozessordnung gibt eine relativ klare Antwort: Nur wenn es wirklich nicht anders geht. Wenn Gespräche mit Medienvertretern betroffen sind, müssen
und Ermittler ganz besonders genau die Verhältnismäßigkeit abwägen. In Paragraf 160a heißt es:"Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen."
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