Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe von 67.500 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 67.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.500 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.am 14.
Mai 2023 mindestens drei Rauchkörper und zwölf Bengalische Fackeln.im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 67.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.500 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.am 14.
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