Das DFB-Sportgericht belegt den VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 15. Oktober 2022 brannten Wolfsburger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 15. Oktober 2022 brannten Wolfsburger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab.
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